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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)    
MEDIEN- & VERANSTALTUNGSTECHNIK
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§ 1 Geltung
1.1
Für sämtliche uns erteilten Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Entgegen-
stehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in
einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir der
Einbeziehung der Bedingungen unserer Kunden nicht widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender
Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Bestellung vorbehaltlos durchführen. Enthalten diese Vertragsbedingungen keine Regelungen
gilt das Gesetz.
1.2
Unsere Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge
1.3
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nahesten kommt.
1.4
Die Vertragsbedingungen gelten, sofern sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang mit der Lieferung erbrachten
Beratungs- und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.
1.5
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
§ 2 Auftragsannahme
2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Unsere Preisliste stellt kein Vertrags-
angebot dar. Nicht ausdrücklich befristete Angebote binden diese 1 Woche.
2.2
Der Lieferverrtag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder, wenn eine solche nicht oder erst mit der Rechnung
erteilt wird, durch die Ausführung der Leistung oder Lieferung.
§ 3 Toleranzen
3.1
Abbildungen, Zeichnungen sowie die in Prospekten, Verzeichnissen uns sonstigen Unterlagen enthaltenen Daten, z.B. über Maße und
Gewicht, Leistung und Betriebskosten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Für Irrtümer und
Druckfehler besteht keine Haftung. Technische Änderungen vorbehalten.
§ 4 Preise
4.1
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und verstehen sich in Euro. Preisänderungen sind möglich, insbesondere
Aufgrund von Dollarschwankungen.
4.2
Sämtliche Preise verstehen sich ab unserer Niederlassung, exklusive Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Für Verpackungen
wird ein übliches Entgeld berechnet.
4.3
Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug oder gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren
sowie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen am Ort unserer Niederlassung in Hamburg bar oder durch Vorkasse
auszugleichen.
5.2
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart und gibt die Bank oder Sparkasse die Lastschrift aufgrund fehlender Deckung zurück, wird die
Rechnung sofort fällig. Ferner hat der Kunde die anfallenden Gebühren als auch eine Kostenpauschale i.H.v. 15,00 € zu tragen, wobei es
ihm nachgelassen ist, einen niedrigeren Kostenaufwand nachzuweisen. Bei Erstauftrag wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert.
5.3
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte mit
bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, die Ihren Ursprung in einem anderen Vertrag haben,
sind ausgeschlossen.
5.4
Der kaufmännische Kunde schuldet Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB), der nicht kaufmännische Kunde Nutzungszinsen ab Lieferung
und / oder Abnahme. Gewähren wir eine Stundung, sind Stundungszinsen zu leisten. Der jeweilige Zinssatz berechnet sich mit dem
gestzlichen Verzugszins (§ 288 BGB).
5.5
Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Für die Kosten der ersten Mahnung wird eine Pauschale i.H.v. 5,00 €
erhoben. Die Kosten etwaiger weiterer Mahnungen sind nach den gestzlichen Bestimmungen zu erstzen.
§ 6 Lieferzeit
6.1
Die bestätigten Aufträge stehen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; verbindliche Lieferfristen
müssen im Vertrag als Vertragsfristen vereinbart werden. Sind etwaige Fristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, dienen diese
allein als Anhaltspunkt für den ungefähren Lieferzeitpunkt.
6.2
Wir sind zur Einhaltung der Lieferfristen nicht verpflichtet, wenn der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht
erfüllt. Kommt der Kunde einer ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Gleiches
gilt wegen Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung oder wegen des Eintritts unvorhersehbarer Hindernisse.
§ 7 Lieferung und Versand, Gefahrtragung
7.1
Die Leistung der Ware erfolgt am Ort unserer Niederlassung.
7.2
Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung geht bei Verlassen unserer Niederlassung auf den Kunden über. Dies gilt auch
dann, wenn für Transportschäden eine im Auftrag und für Rechnung des Kunden abgeschlossene Versicherung aufzukommen hat
oder wenn wir die Ware frachtfrei liefern. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Kunden. Für die Eignung
und Bonität des etwaig vermittelten Versicherungsschutzes wird keine Haftung übernommen, ausgenommen bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
7.3
Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen. Die Transportkosten trägt mangels abweichender
Vereinbarung der Kunde.
7.4
Es steht uns frei Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als Geschäft für sich. Beanstandungen eines Teilgeschäfts sind
ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Gesamtvertrages.
7.5
Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht ab, kommt er in Annahmeverzug. Der Besteller hat je angefangenen Monat ein
Lagergeld i.H.v. 1,5% des Warenwertes zu zahlen. Das Lagergeld ist auf höchstens 8% des Warenwertes begrenzt, es sei denn,
es werden höhere Kosten nachgewiesen.
7.6
Die Entgegennahmen unverlangt zurückgesandter Waren erfolgt zunächst vorläufig und ist kein Rücktritt vom Vertrag. Bei endgültiger
Rücknahme schreiben wir den von uns für den Tag der Rücknahme nach billigem Ermessen zu bestimmenden Zeitwert gut.
§ 8 Gewährleistung / Nacherfüllung
8.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart
wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mänglerügen sind unter
Angabe der Bestelldaten sowie der Rechnungs- und Versandnummern unter Beifügung der Transportpapiere zu erheben. Die Mängel-
rüge ist uns vorab per Fax oder E-Mail zu übermitteln. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach und ist unsere Mängelrüge einem
Dritten gegenüber aufgrund der Übermittlungsverzögerung verspätet, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Kunden. Offene
Mängel sind sofort innerhalb des Tages der Entdeckung des Schadens nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach
ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
8.2
Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3
Jegliche Gewährleistung für natürliche Abnutzung als auch im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ist ausge-
schlossen. Bei gebrauchten Waren haften wir nicht für Fehler aufgrund verragsgemäßer Abnutzung der Sache.
8.4
Der Umtausch von Waren steht in unserem Ermessen.
§ 9 Haftung
9.1
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Im Falle einfach fahrlässig verursachten Leistungsstörungen, einfach
fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen, ist unsere Haftung in Bezug auf Sach- und
Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflcihten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des
Vertragszwecks geboten sind oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Falle ist
unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden aus
der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere
jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet werden.
10.2
Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung, einerlei ob diese vor oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt,
zustehende Kundenforderungen enschließlich aller Nebenrechte tritt der Kundehiermit schon jetzt an uns ab. Für den Fall, das die Ware
vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits
vollzogene Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Bruttobetrages, den wir für unsere von der Weiterveräußerung betroffene
Warenmenge dem Kunde berechnet haben. Der Kunde ist verpflichtet sicher zu stellen, dass die Forderungen aus solchen
Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können.
10.3
Wir die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, so gilt für die Forderungen aus
solchen Verträgen Ziffer 9.2 entsprechend.
10.4
Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.. Er hat die eingezogenen
Beträgefür uns treuhänderisch zu vereinnahmen und an uns abzuführen, sobald Forderungen von uns fällig sind. Bei Zahlungsverzug des
Kunden hat dieser auf unser Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und insbesondere eine Liste der Schuldner für die uns
abetretenenForderungen aufzustellen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und diesbezügliche Kundenwechsel auf uns
zu übertragen. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die uns
abgetretenen Forderungen, ebenso die Verschlechterung oder den Untergang unserer Waren, sofort mitzuteilen. Etwaige Versicherungsan-
sprüche hieraus tritt der Kunde schon jetzt an uns ab.
10.5
Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Herausgabe der in
unserem Eigentum oder Miteigentum in sonstiger Weise gefährdet erscheint. Sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung, Abholung und
Verwertung der in unserem Eigentum stehenden Waren, wie auch Wertminderung der Waren gehen zu Lasten des Kunden. Zur Durch-
führung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden
Waren hat der Kunde unseren Beauftragten Zutritt zu diesen Waren zu gewähren.
10.6
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Einreden,
sonstige Rechte und Klagen gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerge-
richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
10.7
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheit
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 11 Werkvertrag
 11.1
Im Falle von Wartungs- und Reparaturarbeiten finden §§ 631 ff. BGB Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen, es sei denn,
es ist schriftlich eine Pauschale vereinbart. Die Vergütung ist bei Abnahme / Übergabe zu zahlen. Der Kunde hat die Rechnung binnen
6 Wochen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Einwendungen zu erheben. NAch Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
Der Besteller räumt uns in Ergänzung von § 647 BGB zur Sicherheit ein Vertragspfandrecht an den zu reparierenden Sachen ein.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager einheitlichen Kaufgesetze und das UN-Kaufrecht
(Convention on Contracts for the international sale of goods) finden keine Anwendung.
12.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem weiteren allgemeinen oder
besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3
Hat der Kunde seinen Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir außerdem nach unserer Wahl berechtigt,
Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- Schiedsgerichtsordnung der
internationalen Handelskammer Paris, von einem oder mehreren von der Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter
Ausschluß der ordentlichen Gerichte endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Hamburg haben.
12.4
Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer anderen ausländischen Fassung dieser allgemeinen Bezugsbeding-
ungen gilt die deutsche Fassung.
§ 13 Zusatz bei Verkauf von Gebrauchtmaterial
13.1
Verkaufsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen für den Verkauf von gebrauchtem oder sonstigem
Equipment aus den Bereichen der Veranstaltungs- und Medientechnik an einen Unternehmer.
13.2
Das zum Verkauf angebotene Equipment ist Material welches in unterschiedlichen Vermietparks als Vermietmaterial an unterschiedliche
Firmen vermietet wurde. Dieses Material wurde laufend technisch geprüft und ist gebrauchsbereit, sofern nichts anderes angegeben ist.
13.3
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns zustehenden Forderung (Kaufpreis nebst Nebenleistungen) unser Eigentum.
13.4
Ansprüche und Rechte wegen Mängel - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen.
13.5
Der Ausschluß gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen unser Unternehmen, die mit dem Mangel in Zusammenhang
stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen,
die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden diese ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder
§ 438 Abs. 3 BGB.
13.6
Die Fristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei allen Ansprüchen beginnt die Frist mit der Ablieferung des Kaufgegenstandes.
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